Die rechtliche Gesetzgebung Schweiz
Die körperliche Integrität und die Selbstbestimmung des Patienten sind auf verschiedenen Stufen der Rechtsordnung und in verschiedenen Erlassen geschützt. Das gewährt dem Staatsbürger Schutz und Sicherheit in seinen persönlichen Angelegenheiten, dabei mit eingeschlossen ist auch die körperliche Unversehrtheit.
Somit darf niemand gegen seinen Willen geimpft werden.
Eltern müssen für ihre noch minderjährigen Kinder die Einwillung verweigern, wenn sie NICHT möchten das ihre Kinder geimpft werden. Wenn trotzem geimpft wurde ohne ihre Einwilligung und ohne genaue medizinische Aufklärung seitens des Arztes, gilt dies als Verletzung ihrer Person.
So gesehen ist JEDE Impfung eine Körperverletzung.
Folgende Gesetzesauszüge regeln diese Staatsbürger Freiheit:
- Bundesverfassung (BV) Art. 10, Abs. 2 (Schutz der persönlichen Integrität)
"Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit." - Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 27, ff. (Persönlichkeitsrechte)
Art. 28, Abs. 1
"Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, kann zu seinem Schutz gegen jeden, der an der Verletzung mitwirkt, das Gericht anrufen."
Art. 28, Abs. 2
"Eine Verletzung ist widerrechtlich, wenn sie nicht durch Einwilligung des Verletzten, durch ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder durch Gesetz gerechtfertigt ist."
Das heisst konkret, jeder Eingriff in den menschlichen Körper stellt einen grundsätzlich widerrechtlichen Eingriff in die durch Art. 28 ZGB (Persönlichkeitsschutz) geschützte körperliche und / oder psychische Integrität des Menschen dar.
Dies gilt in Rechtsprechung auch für medizinische Eingriffe aller Art, seien sie therapeutischer, prophylaktischer oder präventiver Natur. Auch bei der Einnahme eines Medikamentes handelt es sich um einen Eingriff in die durch Art. 28 ZGB geschützte Persönlichkeit, der nach Art. 28 Abs. 2 ZGB der Rechtfertigung bedarf.
Die Einwilligung in einen medizinischen Eingriff stellt folglich ein höchstpersönliches Recht dar, also ein Recht, das „mit der Person als Träger des Rechts untrennbar verbunden“ ist (Hausheer/Aebi-Müller, Personenrecht, 2. Aufl., Bern 2008, N 07.21) - Strafgesetzbuch (StGB) Art. 111 ff. Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben (Rechtsgüterschutz) Art 122/123 StGB
Art. 122
Wer vorsätzlich einen Menschen lebensgefährlich verletzt, wer vorsätzlich den Körper, ein wichtiges Organ oder Glied eines Menschen verstümmelt oder ein wichtiges Organ oder Glied unbrauchbar macht, einen Menschen bleibend arbeitsunfähig, gebrechlich oder geisteskrank macht, das Gesicht eines Menschen arg und bleibend entstellt, wer vorsätzlich eine andere schwere Schädigung des Körpers oder der körperlichen oder geistigen Gesundheit eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft.
Art. 123
Wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
In leichten Fällen kann der Richter die Strafe mildern.
Weitere Punkte sind zu beachten und die Sie wissen sollten:
- Der Arzt ist vom Gesetz her verpflichtet, Sie ausführlich über die Risiken und Nebenwirkungen von Impfungen aufzuklären, zum Beispiel anhand des Impfbeipackzettels.
Sie dürfen ihr Recht nutzen und fragen Sie danach. - Nötigungen, wie Druck ausüben, angsteinflössende Argumente benutzen, ihre Moral in Frage stellen und vieles mehr, sind nicht gestattet und auch ethisch und moralisch fraglich und rechtlich nicht haltbar.
- Wird ein Mensch, Erwachsener ider Minderjähriger gegen den ausdrücklichen Willen geimpft, dann kann und soll eine Strafanzeige in die Wege geleitet werden.
(Kontaktieren sie www.NIE.ch) - Die Aussage, dass Jugendliche ab ca. 14 Jahren eine Impfmündigkeit besitzen, ist rechtlich nicht zulässig.
Die Eltern bestimmen und haben die Verantwortung bis zur Volljährigkeit über die Durchführung von Impfungen. - Es gibt keinen generellen Impfzwang in der Schweiz! Impfen ist immer noch freiwillig!