Inhaltssubstanzen / Pharmalokogie

In jedem Impfstoff sind ca. 80-100 Inhaltsstoffe, die nicht im Beipackzettel erwähnt sind. Laut Gesetz sind Stoffe, die zur Herstellung benötigt werden, nicht deklarationspflichtig, d.h. daß selbst die Prüfstellen nicht mehr wissen, als das was auf dem Beipackzettel darauf zu lesen ist. Das läuft unter firmeninternes Betriebsgeheimnis. Auf dem Beipackzettel müssen nur Inhaltsstoffe aufgeführt werden, die nachträglich im Aufbereitungsprozess zugefügt worden sind.
Die ersten 5 Jahre nach der Zulassung gelten als klinische Studie (Mensch = Versuchsobjekt). Gestestet wird vorher nur an ganz wenigen Menschen.

Impfstoffe sind Arzenimittel, Medikamente und bestehen aus:

  • Dem behaupteten Erreger, Teile oder Fragmente davon bei der aktiven Impfung:
    • die abgeschwächten oder abgetöteten behaupteten Viren oder das Gift der Bakterien, das Toxiod (Tetanus und Diphterie)
  • Bei der passiven Impfung:
    • die behaupteten Antikörper.
  • Spuren von Stoffen, die zur Herstellung, Konservierung von Impfstoffen benötigt werden.

Bei der aktiven Impfung soll der Organismus selber Antikörper bilden, diese werden aber Globuline oder Immunglobuline genannt. Die Zellen des Organismus werden durch die Inhaltssubstanzen verletzt und dadurch werden diese Globulie produziert um diese verletzten Zellen abzudichten und zu reparieren. Diese fälschlicherweise benannten AK sind aber NIE eine Garantie für die behauptete Schutzwirkung, sondern zeigen lediglich die Verletzung durch den Kontakt mit einer Impfsubstanz an!

 

 

Fortsetzung folgt...Danke für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.